Im Themenpool „Währungen weltweit“ ist die DCC-Abzocke ein ernstzunehmender, wenn auch trauriger Abschnitt. Was sich auf den ersten Blick wie das Kürzel einer Fußballmannschaft oder eines neuen Flugzeugstyps anhört, ist in Wirklichkeit eine Form der legalen Abzocke von Touristen, sobald im Ausland mit Fremdwährung bezahlt wird. Hinter dem Namen DCC (Dynamic Currency Conversion) steht ein automatisiertes System zur Währungsumrechnung durch Fremdbanken. Hört sich harmlos an, ist aber in der Praxis ein leider legaler Trick, nichts ahnenden Reisenden unnötige Zusatzkosten aus der Tasche zu ziehen. Wie dies funktioniert, wo man dieser Falle begegnet und wie man sich davor schützen und sinnlose Zusatzgebühren einsparen kann, sind wichtige Fakten für jeden Reisenden außerhalb der Eurozone:
Inhalt / DCC – Dynamic Currency Conversion
Was genau ist DCC?
Die Begriffserklärung
Wie kann ich mir die DCC Abzocke als Laie vorstellen?
Funktionsweise des DCC
Kann es mich auch treffen?
Wann und wo DCC-Fallen lauern
- Welche Länder sind besonders betroffen?
- An welchen Orten muss man beim Währungswechsel mit der DCC Falle rechnen?
- Vorsicht, spezielle Tricks!
Dürfen die das?
Der rechtliche Hintergrund
- Grenzen der Legalität des DCC
The winner takes ist all
Wer vom DCC-System profitiert
Fallen auch ohne DCC Gebühren an?
Zusätzliche Gebühren beim Währungswechsel
Was kann ich dagegen tun?
Wie man sich schützen kann
- Umgang mit DCC an Geldautomaten
- DCC bei persönlicher Bezahlung in Geschäften etc.
- DCC bei Onlinekäufen und Reisebuchungen
Was tun, wenn ich reingefallen bin?
Möglichkeit der Rückforderung
Top Ten Fakten zur DCC-Falle
Zusammenfassung
Die Begriffserklärung
DCC (Dynamic Currency Conversion) ist per Definition ein System, welches den elektronischen Währungstausch direkt am „Point of Sale“ ermöglicht, sozusagen ein Währungsumtausch am Ort der Bezahlung oder Abhebung. Es bedeutet die sofortige Umrechnung in Euro beim Währungswechsel durch die Fremdbank zu einem festgelegten Wechselkurs.
Wird außerhalb der Eurozone mit einer deutschen Geldkarte bezahlt oder Bargeld in Landeswährung abgehoben, muss der ausländische Betrag irgendwann in Euro umgerechnet werden. DCC bedeutet, dass bei einem Währungswechsel vom Euro in eine andere Landeswährung die betreffende Fremdbank sofort in Euro zu einem selbst festgelegten festen Kurs abrechnet und das Konto des Kunden belastet.
DCC – auf Deutsch: „Dynamische Währungsumrechnung“ wird in vielen Reiseländern als vermeintlicher Service für Touristen angeboten, mit dem Vorwand, die Kosten für den Währungswechsel transparenter zu machen. Tatsächlich ist dieses System einfach nur eine legale Kostenfalle für ahnungslose Reisende.
Der Vorgang nennt sich „DCC“, weil es dynamisch anhand des aktuellen Kurses passiert und sofort auf dem Display angezeigt wird. Die sofortige visuelle Darstellung des Endbetrages erscheint erst mal als Vorteil, da der Kunde nicht selbst nachrechnen muss. Verglichen zu dem Kurs, den ohne die DCC-Variante von der Hausbank berechnet wird, ist dieser vermeintliche Vorteil lediglich ein Vorwand, um von dem berechneten – schlechten – Wechselkurs abzulenken.
Hinter der Anwendung des DCC (Dynamic Currency Conversion) stecken Finanzdienstleister, welche willkürlich „feste“ Wechselkurse und Kommissionen definieren. In der Praxis entstehen bei der Zustimmung des DCC durch den Kunden Kursverluste von teilweise über 10 Prozent!
WICHTIG:
Kein Kunde darf rechtlich zur DCC-Abrechnung gezwungen werden. Es muss die freie Entscheidung des Kunden bleiben, ob er das System nutzen möchte oder nicht.
Jeder Händler hat die Pflicht, den Kunden auf die Wahl zwischen den beiden Optionen aufmerksam zu machen. Händler, die ungefragt nach dem DCC-System abrechnen, machen sich strafbar.
Funktionsweise des DCC
Sobald die deutsche Geldkarte in den Automaten im Reiseland eingesteckt wird, erkennt dieser, dass es sich dabei um eine ausländische Karte handelt. In diesem Moment beginnt bei Automaten, die mit dem DCC System ausgerüstet sind, der Versuch, dem Kunden die vermeintlich transparente, in Wahrheit aber kostspielige DCC Variante schmackhaft zu machen.
Wenn der verwendete Kartenautomat an das DCC-System angeschlossen ist, erscheint auf dem Display die Frage, nach welchem Umrechnungssystem die Auszahlung des georderten Betrages stattfinden soll. Es stehen auf der Schaltfläche zwei Optionen zur Verfügung: Zwei Buttons mit der Aufschrift „Mit Umrechnung“ bzw. „Ohne Umrechnung“.
Erlaubt man dem Kartenterminal die Umrechnung per DCC, wird das Kundenkonto unmittelbar mit den angezeigten Euros belastet. In diesem Fall rechnet also die Fremdbank oder der Terminalaufsteller des Reiselandes um. Aus diesem Grund nennt sich der Vorgang „DCC“, weil es dynamisch anhand eines festen Kurses passiert und der Betrag unmittelbar auf dem Display erscheint.
- Vorsicht! Oftmals muss der Kunde die Ablehnung der DCC-Umrechnung doppelt bestätigen!
Wird die DCC-Umrechnung erfolgreich abgelehnt, so erfolgt die Umrechnung ganz normal über die Hausbank oder das kartenausgebende Institut in Deutschland. Das Konto des Kunden wird dann zu einem späteren Zeitpunkt mit dem jeweiligen Betrag in Euro zum tagesaktuellen Wechselkurs belastet. Dieser liegt in so gut wie allen Fällen deutlich unter dem von der Fremdbank festgelegten Kurs beim DCC Verfahren.
Nicht nur beim Geld abheben an Bankautomaten, auch in Hotels, Restaurants, an Tankstellenketten und Supermärkten etc. hat der ausländische Kunde die Option, die Rechnung in der Heimatwährung per DCC- Nutzung zu bezahlen. Hier erfolgt die Optionsauswahl entweder auf dem Display des Lesegerätes, oder aber der Händler fragt den Kunden direkt, welche Abrechnungsform er wünscht.
Verlockend ist das DCC auch bei der Kartenzahlung, denn man erkennt – ohne selbst rechnen zu müssen – wie hoch die Endsumme umgerechnet in Euro ist. Allerdings erfolgt auch hier die Umrechnung zu einem festen Wechselkurs durch die Fremdbank, dieser ist immer deutlich schlechter als der tagesaktuelle Wechselkurs, welcher im Normalfall von der deutschen Hausbank berechnet wird.
Ein Beispiel aus der Praxis
Die Ausgangssituation:
Ein Reisender möchte in Polen Bargeld in Zloty verfügen und hebt mit seiner deutschen Kreditkarte am Bankautomaten Bargeld ab. Hier schlägt die DCC-Falle zu: Es erscheint auf dem Display die Frage, ob sein Konto entweder mit Zloty belastet werden soll, oder ob er einverstanden ist, dass die Summe zu dem festen Kurs xy in Euro umgerechnet werden soll. Es gibt also 2 Möglichkeiten:
Ohne DCC:
Der Reisende lehnt die Option zur Euroumrechnung ab und klickt die Anfrage weg. In diesem Fall wird das Konto mit Zloty belastet. Die Hausbank oder das kartenausgebende Unternehmen rechnet dann in Euro um und belastet den Eurobetrag auf dem Kundenkonto. Dies geschieht zum tagesaktuellen Wechselkurs.
Mit DCC:
Erklärt der Kunde sich mit der Anfrage auf dem Display einverstanden, wird das Konto sofort mit Euro belastet. Das bedeutet, die ausländische Bank rechnet sofort in Euro um. Diesen Vorgang nennt man DCC. Der angezeigte feste – von der Fremdbank festgelegte – Wechselkurs ist aber oft über 10 Prozent schlechter als der tagesaktuelle Wechselkurs, welcher von der Hausbank berechnet wird, genau hier steckt die Falle des DCC-Systems.
Wann und wo DCC-Fallen lauern
Die DCC-Abzocke gibt es schon viele Jahre, schleichend verbreitet sich diese legale Betrugsmethode rund um den Erdball. Immer mehr Banken und Geldinstitute rüsten ihre Automaten und Kartenterminals mit dem DCC-System aus. Speziell in beliebten Reiseländern mit einem hohen Anteil ausländischer Touristen ist die DCC-Option inzwischen Standard.
Welche Länder sind besonders betroffen?
Die weltweite Verbreitung der dynamischen Währungsumrechnung DCC entwickelt sich permanent weiter.
Aktuell haben Länder der ca. 30 weltweit am meisten akzeptierten und beliebten Währungen die Möglichkeit, auf das DCC-System umzurüsten.
Die Werbung für Händler, sich dem DCC Verfahren anzuschließen, läuft im Internet inzwischen auf Hochtouren. Immer mehr Finanzdienstleister bieten Händlern aus aller Welt die Möglichkeit an, ihre Automaten, Kartenterminals oder mobile Lesegeräte auf DCC umzurüsten und locken mit Provisionen für jede getätigte Zahlung mit DCC, die dann die eigene Kommission reduziert.
Exkurs: Länder mit der Möglichkeit, auf DCC umzurüsten
» Australischer Dollar (AUD)
» Kanadischer Dollar (CAD)
» Schwedische Krone (SEK)
» Britisches Pfund (GBP)
» Kuweitischer Dinar (KWD)
» Schweizer Franken (CHF)
» Chinesischer Renmimbi Yuan (CNY)
» Litauischer Litas (LTL)
» Singapur Dollar (SGD)
» Dänische Krone (DKK)
» Mexikanischer Peso (MXN)
» Südafrikanischer Rand (ZAR)
» Estnische Krone (EEK)
» Neuseeländischer Dollar (NZD)
» Südkoreanischer Won (KRW)
» Norwegische Krone (NOK)
» Tschechische Krone (CZK)
» Hong-Kong Dollar (HKD)
» Polnischer Zloty (PLN)
» Türkische Lira (TRY)
» Indische Rupie (INR)
» Rumänischer Leu (RON)
» Ungarische Forint (HUF)
» Israelischer Schekel (ILS)
» Russischer Rubel (RUB)
» US-Dollar (USD)
» Japanischer Yen (JPY)
» Saudiarabischer Rial (SAR)
» Vereinigte Arabische Emirate Dirham (AED)
Stand 2019*
An welchen Orten muss man beim Währungswechsel mit der DCC Falle rechnen?
Der statistisch höchste Prozentsatz an DCC unterstützten Wechselvorgängen haben Bankautomaten und Kartenterminals. Aber immer mehr private Händler verwenden inzwischen die Option des DCC und bieten dies legal – aber ganz und gar nicht uneigennützig – ihren ausländischen Kunden an.
Geldautomaten in Banken und öffentliche Kartenterminals sind in einigen Ländern schon fast flächendeckend mit der DCC-Software ausgerüstet. Dies bemerkt man als aufmerksamer Kunde direkt nach dem Einschieben der Geldkarte. Genau dann erscheint die Meldung mit der Frage, in welcher Währung die Auszahlung verbucht werden soll.
Hotels, Restaurants, Tankstellen etc. verfügen für Kunden, die bargeldlos bezahlen oft über Lesegeräte mit implizierter DCC-Variante. Besonders bei großen Beträgen – wie Hotelrechnungen – ist es finanziell besonders schmerzhaft, wenn die DCC-Falle übersehen wird.
Auch Supermärkte und kleinere Geschäfte verfügen teilweise – sofern ein Kartenlesegerät vorhanden ist – über die DCC-Variante. Auch hier muss man aufpassen, immer auf die Abrechnung in Landeswährung zu bestehen.
Onlinehändler – wie z. B. Reiseveranstalter, die über Kreditkarte abrechnen, können ebenfalls beide Umrechnungsvarianten anbieten. Vor der Abbuchung gibt es zwar eine Verpflichtung, dem Kunden beide Möglichkeiten zur Wahl zu stellen. Sicherer ist es aber dennoch, sich vor der Vertragsunterschrift zu vergewissern, dass nicht über DCC abgerechnet wird.
Vorsicht, spezielle Tricks!
Dass die DCC-Abrechnung keine Erleichterung, sondern eine legale Abzocke von Kunden ist, hat sich schon zunehmend herumgesprochen. Um den Leichtsinn ahnungsloser Kunden auszunutzen, lassen sich die Händler einige „Stolpersteine“ einfallen, um dennoch vom DCC-so oft wie möglich zu profitieren. Einige Beispiele:
Doppelte Abfrage: Bei der Menüführung an Automaten wird in vielen Fällen die Entscheidung – ob DCC oder nicht – doppelt erfragt und muss vom Kunden auch in beiden Fällen mit „Nein“ angegeben werden.
Der Rechtshänder-Trick: Studien belegen, dass Rechtshänder bevorzugt auf Knöpfe drücken, welche sich auf der rechten Seite einer Schaltfläche befinden. Aus diesem Grund befindet sich der „Zustimmen-Button“ für die DCC-Umrechnung meistens auf der rechten Seite, während sich der „DCC-Ablehnen-Button“ auf der linken Seite platziert ist. So kann eine Reflexreaktion eine ungewollte Auswahl begünstigen.
Ungefragt abrechnen: In manchen Geschäften wird der Kunde erst gar nicht gefragt, auf dem Kartenterminal erscheint sofort der Betrag der Heimatwährung, nicht der Landeswährung. Dies ist illegal und kann rechtlich angefochten werden.
Der rechtliche Hintergrund
Sehr große Summen geben Reisende jährlich an überflüssigen Gebühren aus durch die Nutzung der DCC-Falle. Da stellt sich die Frage, ob Masche mit der Währungsumrechnung rechtlich zulässig ist oder seitens der Anbieter eine Form des Betrugs oder der Übervorteilung darstellt.
Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig. Das alternative Angebot einer Währungsumrechnung der Fremdbanken oder ausländischen Händlern ist vollkommen legal. Ob an Bankautomaten, an mobilen Lesegeräten bei der bargeldlosen Bezahlung oder auch bei der Onlinebuchung mit Kreditkarte ist es legitim, beide Varianten zur Wahl zu stellen.
Die unnötigen zusätzlichen Gebühren für die dynamische Währungsumrechnung durch die Wahl der DCC-Variante sind also ein unangenehmes Ärgernis, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Der Kunde entscheidet sich bewusst für die Variante und muss die Konsequenz tragen.
Der Kunde muss immer die Wahl haben und ist dadurch nicht verpflichtet, die DCC-Variante zu wählen und die überflüssigen Gebühren zu bezahlen.
Die Gefahr lauert in der Tatsache, dass viele Verbraucher die DCC-Falle nicht als solche erkennen, dies macht diese legale Abzocke so gefährlich.
Grenzen der Legalität des DCC
In einigen Ländern allerdings ist das Angebot des DCC aufgrund rechtlicher Reglementierung nicht erlaubt.
Die Voraussetzung für die rechtliche Grundlage des DCC ist, dass der Kunde eindeutig beide Varianten präsentiert bekommt – entweder durch zweierlei Buttons am Automaten oder durch mündliche Abfrage des Händlers bei der bargeldlosen Bezahlung. Auch bei Kreditkartenzahlung von Onlinebuchungen bei Reiseunternehmen müssen beide Varianten zur Wahl stellen.
Die Grenze der Legalität ist dann überschritten, wenn die Abrechnung automatisch in der entsprechenden Kreditkartenwährung (bei deutschen Urlaubern der Euro) vollzogen wird. Immer mehr Händler versuchen dies trotzdem und machen sich dadurch strafbar.
Wird eine Zahlung oder eine Bargeldabhebung in einer Fremdwährung ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden in Euro abgebucht, hat der Kunde nachträglich einen Anspruch auf Schadensersatz in Form von Rückerstattung der zu viel bezahlten Wechselgebühren. Der Kunde kann in diesem Fall rechtlich gegen den jeweiligen Händler oder Betreiber des betreffenden Automaten vorgehen.
Rechtliche Verstöße, d. h. die automatische, ungefragte Abrechnung mit DCC werden strafrechtlich geahndet und können sogar einen Lizenzentzug für den Händler oder den Automatenbetreiber zur Folge haben.
Wer vom DCC-System profitiert
Ahnungslose Kunden sind die Leidtragenden der DCC-Falle. Auf der anderen Seite stehen die „Gewinner“ des DCC-Systems. Bei einem Unterschied von dem bis zu 10 Prozent schlechteren Kurs bei der Wahl des DCC fließen in der Summe Unmengen Geld in die Taschen verschiedener Unternehmen:
Hinter dem System des DCC stehen verschiedenste Finanzdienstleister, die sich an der legalen Abzocke einen einfach erwirtschafteten guten Zuverdienst sichern. Generell verteilt sich der Gewinn durch das DCC-Verfahren auf drei Parteien:
- Händler (Hotelies, Onlinereiseunternehmen, Tankstellen etc), vor allem aber Automatenbetreiber
- Aquierer (Zwischenhändler, Vermittler des DCC, Verkäufer von DCC Software)
- Kreditkartenausgebende Unternehmen
Alle drei Parteien profitieren von den Zusatzeinnahmen auf Kosten der Kunden. Angeboten wird das DCC-System von Finanzdienstleistern, welche den Händlern das System „schmackhaft“ machen indem sie mit hohen Provisionen locken.
„Drahtzieher“ des DCC Verfahrens sind Finanzdienstleister, wie z. B. Euronet, SIX Payments oder Evalon. Ausländische Händler und Automatenbetreiber werden mit kostenloser Installation und Wartung bei dauerhaft sicheren Provisionen geködert.
Händler, Geschäftsleute und Automatenbetreiber haben einen nicht unerheblichen finanziellen Nutzen, wenn sie sich für das DCC-System entscheiden. Denn einem relativ geringen Investitionsaufwand zur Einrichtung des DCC-Systems und der zugehörigen Software stehen hohe Provisionen für jede getätigte Transaktion in Form von Kartenzahlung oder Bargeldabhebung in Fremdwährung gegenüber.
Die Verteilung der zusätzlichen Gebühren erfolgt über das sogenannte „Kickback-System“. So werden die zusätzlich erhobenen Gebühren zu einem vorher vereinbarten Prozentsatz an die Händler zurückgeführt. DCC-Gebühren bedeuten quasi eine indirekte Preiserhöhung der Waren oder der Dienstleistung. Dies bewegt sich in einem Rahmen von bis zu 5 Prozent.
Einige der kreditkartenausgebenden Unternehmen lassen sich ebenfalls an der Provision beteiligen. Die großen, renommierten Kreditkarteninstitute zeigen Rückgrat und distanzieren sich von der legalen Abzocke durch DCC.
Zusätzliche Gebühren beim Währungswechsel
Entscheidet man sich sinnvollerweise gegen die Abrechnung mittels des DCC-Systems, so erfolgt die Währungsumrechnung routinegemäß durch die deutsche Hausbank bzw. das kartenausgebende Institut zum tagesaktuellen Wechselkurs am Tage der Buchung. Dies stellt zwar eine Ersparnis gegenüber der DCC-Variante dar, bedeutet aber nicht, dass keine Gebühren entstehen:
Für jede getätigte Transaktion außerhalb der Europäischen Währungsunion – auch für das Geld abheben in der betreffenden Landeswährung – wird eine Gebühr fällig – das sogenannte Auslandseinsatzentgelt.
Die Höhe dieser Auslandeinsatzgebühr wird vom kartenausgebenden Institut festgelegt. Bei gängigen Kreditkarten beträgt sie zwischen 1 und 4 Prozent des Rechnungsbetrages bei der Kartenzahlung bzw. der verfügten Summe am Geldautomaten. Bei der Bargeldabhebung mithilfe einer Girocard (EC-Karte) wird in der Regel eine Pauschale von 5 bis 10 Euro berechnet.
Information über die genaue Gebührenhöhe erteilt das kartenausgebende Unternehmen, oftmals reicht ein Blick in die AGBs der Vertragsunterlagen.
Komplett gebührenfreies Geldabheben ist nur für Besitzer einer kostenlosen Reisekreditkarte möglich. Mit diesen Karten ist ein weltweiter Wegfall der Auslandseinsatzgebühr garantiert. Dies gilt für alle autorisierten Geldautomaten rund um den Globus – auch an inländischen Fremdbanken.
Bei der bargeldlosen Kartenzahlung kann auch diese Gebühr nicht umgangen werden. So ist es für Kunden mit einer kostenlosen Kreditkarte günstiger, Bargeld am Automaten zu verfügen und anschließend bar zu bezahlen.
Wie man sich schützen kann
Schützen kann man sich am besten durch Aufklärung und Wachsamkeit!
Wer nicht in die legale Kostenfalle des DCC-Systems treten will, sollte in erster Linie gut informiert sein. Beim Geldabheben oder auch bei der bargeldlosen Kartenzahlung ist es wichtig, die „Antennen“ auszufahren und sehr genau darauf zu achten, was man zustimmt oder unterschreibt. Leichtsinn wird schnell bestraft.
Umgang mit DCC an Geldautomaten
Der höchste Prozentsatz der DCC-Abzocke wird derzeit bei dem Prozedere des Geldabhebens an Automaten erreicht. Hier ist für Touristen in Ländern, welche das DCC System etabliert haben, besondere Vorsicht geboten.
Sobald nach dem Einschieben der Karte die beiden Optionen der Umrechnung angezeigt werden, muss man immer die Variante „Abrechnung in Landeswährung“ wählen.
Von der Verlockung, dass bei der DCC-Variante der feste – vermeintlich gute- Wechselkurs und der Betrag in Euro angezeigt wird, darf man sich nicht verleiten lassen. Hinter der vermeintlichen Transparenz steckt immer ein schlechter Kurs und damit verbunden hohe zusätzliche Wechselgebühren.
Viele Kartenterminals haben eine doppelte Abfrage eingebaut, das bedeutet, man muss zweimal die DCC-Option wegklicken, sonst wird es als Zustimmung gewertet.
Die Menüführung ist vielerorts sehr trickreich. So wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Ablehnung des DCC Kursverluste hinnehmen muss. Von solchen Meldungen darf man sich nicht irritieren lassen und konsequent ablehnen.
DCC bei persönlicher Bezahlung in Geschäften etc.
Auch bei der bargeldlosen Kartenzahlung an mobilen Terminals hat die DCC-Abzocke längst Einzug gehalten. Hier muss man besonders aufmerksam sein, um nicht auf den ungünstigeren Umrechnungsmodus hereinzufallen.
Erfolgt die Kartenzahlung über das Bedienpersonal des Händlers, so sind diese Personen verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass die Wahl zwischen beiden Möglichkeiten besteht. Wird nicht nachgefragt, so sollte man aus Eigeninitiative dem Personal eindeutig signalisieren, dass man NICHT die DCC-Abrechnung, sondern die Abrechnung in lokaler Währung präferiert.
Der Kunde darf nicht zum DCC gezwungen werden! In einigen Fällen zeigt das Kartenterminal ausschließlich die Abrechnung in Heimatwährung an, so hat der Kunde vermeintlich keine Wahl. Dies ist illegal! In diesem Falle muss man auf einer Abrechnung in Landeswährung bestehen. Kann der Kunde nachweisen, dass im Terminal ausschließlich die DCC-Abrechnung eingebaut ist, besteht seitens des Terminalbetreibers Regresspflicht.
Bei der Aushändigung der Belege kann sich der Kunde zusätzlich rückversichern, ob die Rechnungssumme in der Landeswährung ausgewiesen ist.
DCC bei Onlinekäufen und Reisebuchungen
Wer per Internet seine Auslandsreise bucht und mit Karte bezahlt, kann ebenso Opfer der DCC-Falle werden. Onlineeinkauf per Kreditkarte ist auch eine Form der bargeldlosen Bezahlung und somit ist es auch hier wichtig, nicht „blind“ alles anzuklicken, sondern sich zu vergewissern, ob die Abrechnung in der lokalen Währung erfolgt.
Speziell bei Hotelbuchungen im Ausland werden die Hotels in Landeswährung bezahlt, der Kreditkartenbesitzer verfügt über ein Eurokonto. So ist die Verlockung für Zwischenhändler (z. B. Online-Reisevermittler) groß, dem Kunden die DCC-Abrechnung unterzujubeln.
Auch bei Onlinebezahlungen im Ausland ist eine Informationspflicht gesetzlich vorgeschrieben – für Händler und Zwischenhändler, andernfalls besteht der Straftatbestand des Betrugs. Um sicherzugehen, sollte man sich als Kunde bei jeder Bezahlung vergewissern, dass der Währungswechsel durch das Karteninstitut erfolgt und in Landeswährung abgerechnet wird.
Möglichkeit der Rückforderung
Unwissen und Leichtsinn schützt vor Strafe nicht. So mag es zwar ungerecht sein, als ahnungsloser Tourist in die DCC-Falle zu treten, aber sie ist legal. Trotzdem gibt es in Einzelfällen Regressansprüche – immer dann, wenn der Händler oder Automatenbetreiber dem Kunden ungefragt nur die DCC-Variante präsentiert.
Grundsätzlich gilt: Der Kunde muss immer die Wahl haben zwischen der Abrechnung in Landeswährung und Heimatwährung. Der Händler/Terminalbetreiber ist in der Pflicht, beide Abrechnungsvarianten anzubieten. Wird man vor vollendete Tatsachen gestellt, begibt sich der Händler auf strafbares Terrain. Wird beispielsweise bei der Kartenzahlung in einem Kleidergeschäft ausschließlich die Heimatwährung – also die DCC-Abrechnung – angezeigt ist dies illegal. In diesem Falle kann der Kunde – wenn er dies später bemerkt – den Differenzbetrag rechtlich einfordern.
Nicht immer ist ein offizieller Rechtsstreit notwendig. In vielen Fällen – besonders bei Onlinebuchungen – erfährt der Kunde eine schnelle Einsicht seitens des Händlers und erhält den zu viel gezahlten Betrag unbürokratisch rückerstattet. Denn die Händler wollen keine Kunden verlieren und zeigen sich deshalb oft kooperationsbereit.
Besonders bei Händlern in kleinen, exotischen Ländern kann sich der Rechtsweg sehr mühsam gestalten. Auch wenn der Kunde im Recht ist – selbst wenn er nicht persönlich nach der Abrechnung in Landeswährung gefragt hat, so ist in diesem Falle Vorsicht oft stressfreier als Nachsicht.
Stellt man fest, dass ausschließlich eine DCC-Variante angeboten wird, ist es einfacher, direkt zu handeln und auf eine Abrechnung in Landeswährung zu bestehen, als den Händler zu einem späteren Zeitpunkt rechtlich in die Pflicht zu nehmen. Denn ein Rechtsstreit ist oft mit viel Zeit- und Geldaufwand verbunden.
Zusammenfassung
Die DCC-Falle wird zunehmend zu einem globalen Problem für Reisende. Die Thematik ist umfangreich. Aus diesem Grund haben wir nochmal die wichtigsten Fakten in Kürze zusammengefasst:
DCC bedeutet „Dynamic Currency Conversion“.
Das DCC-Verfahren beinhaltet eine als Abrechnungsverfahren getarnte Falle bei der Währungsumrechnung für Zahlungen und Bargeldabhebungen außerhalb der Eurozone.
Abgerechnet wird beim DCC-Verfahren durch die Fremdbank in der Heimatwährung. Dies geschieht zu einem vermeintlich günstigen festen Wechselkurs, welcher in der Praxis bis zu 10 Prozent schlechter als der tagesaktuelle Kurs der Hausbank ist.
DCC ist rechtlich nicht anfechtbar. Jeder Händler hat das Recht, die Variante des DCC anzubieten, gleichzeitig aber auch die Pflicht, beide Varianten zur Wahl zu stellen.
Die Möglichkeit der DCC wird hauptsächlich an Kartenterminals, aber auch bei der bargeldlosen Kartenzahlung oder bei Onlinegeschäften praktiziert.
Auf Kosten ahnungsloser Reisenden profitieren sowohl Finanzdienstleister, welche das DCC-System vermarkten, als auch die Händler bzw. Geldautomatenbetreiber. Diese kassieren für jede getätigte Transaktion per DCC hohe Provisionen.
Die anbietenden Händler bedienen sich Tricks, um die Kunden in die Falle zu locken. So muss z. B. die Ablehnung des DCC-Verfahrens an Kartenterminals oft mehrmals bestätigt werden.
Schutz bietet Information und Aufmerksamkeit. Wer sich der Gefahr bewusst ist, wird nicht zum Opfer. Wer sich bei jeder Zahlung oder Bargeldabhebung versichert, dass die Abrechnung in Landeswährung erfolgt, ist auf der sicheren Seite.
Erscheint auf dem Kartenterminal ausschließlich die Umrechnung in Heimatwährung, so erfüllt dies den Straftatbestand der Übervorteilung oder sogar des Betrugs. Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Zeitspanne kann der Kunde rechtliche Schritte unternehmen, um die zu viel bezahlten Gebühren erstattet zu bekommen.
Auch ohne die DCC-Abrechnungsvariante entstehen bei finanziellen Transaktionen außerhalb der Eurozone Gebühren durch den Währungswechsel. Das sogenannte Auslandseinsatzentgelt ist in den wenigsten Fällen zu umgehen. Ausnahme bieten kostenlose Reisekreditkarten.
Aber auch hier gilt: Bei Erscheinen der Frage nach einer DCC-Umrechnung diese IMMER ablehnen!