Wozu in die Ferne schweifen, sieh das Gute liegt so nah“ erkannte schon Goethe auf seinen Reisen durch Europa. Trotz Globalisierung entscheiden sich immer mehr Reisende für einen Urlaub innerhalb Europas. Einer der vielen Vorteile von Reisen innerhalb unseres Kontinents ist die einheitliche Währung der EWU – der Euro. Der Wegfall des oftmals umständlichen Währungswechsels erleichtert vieles. Trotzdem können auch bei Reisen innerhalb der EWU Kosten entstehen in Form verschiedenster Gebühren. Was beim Umgang mit den Euro beachtet werden muss und wie man Gebühren reduzieren oder vermeiden kann sowie einige nützliche Informationen rund um den Euro wird in den folgenden Kapiteln erklärt:
Inhalt
Der Euro – die Währung der Europäischen Währungsunion
Devisenbestimmungen für den Euro
- Geografisches Europa
- Die Europäische Union (EU)
- Die Europäische Wirtschafts-und Währungsunion (EWWU)
- Übersicht der Euro-Staaten
- Akzeptanz des Euro außerhalb der EWU
Bargeld abheben innerhalb Europas
Bargeldlose Bezahlung innerhalb der EWU
Überweisungen und Onlineshopping innerhalb der EWU/EU
Der Euro – die Währung der Europäischen Währungsunion
Der Euro ist die Währung und somit offizielles Zahlungsmittel der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion EWWU. Er wird von der Europäischen Zentralbank ausgegeben und stellt die gemeinsame offizielle Währung in 19 EU-Mitgliedstaaten dar, welche gemeinsam die Eurozone bilden. Außerdem ist der Euro in einige europäischen Staaten außerhalb der EWU amtlich anerkannter Zahlungsmittel.
Der amtliche Währungscode nach ISO 4217 ist EUR, die Abkürzung ist €.
Der Euro ist nach dem US-Dollar die zweitwichtigste Währung der Welt.
Der Euro ist, seit der Reichsgründung 1871, die fünfte Währung innerhalb der deutschen Währungsgeschichte. Vorgänger des Euros waren Goldmark, Rentenmark (später Reichsmark), Deutsche Mark sowie die Mark der DDR.
Über 30 % aller Zahlungen weltweit werden derzeit in Euro abgewickelt – über 350 Mio. Menschen leben in der Eurozone und nutzen diese Währung täglich.
Einige EU-externe Staaten verwenden den Euro, beispielsweise Andorra, Saint-Barthélemy und San Marino.
Analog zum US-Dollar haben einige Länder, welche als EU-Mitgliedstaaten ihre eigene Währung behalten haben diese an den Euro gekoppelt, z. B. Kapverden, Bosnien und Herzegowina, Litauen und Bulgarien.
Rund 189 Mio. Menschen weltweit bezahlen außerhalb der EWU mit einer an den Euro gekoppelten Währung. Außerdem ist der Euro nach dem US-Dollar eine relevante Währung für Geldreserven.
Als Teil des Europäischen System für Zentralbanken (ESZB) ist es die Aufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB), den Euro als Währung sowie dessen Preisstabilität zu wahren.
Das ESZB wurde mit Einführung des Euro gegründet, wurde aber schon einige Jahre zuvor – mit dem Vertrag von Maastricht 1992 – beschlossen.
Devisenbestimmungen für den Euro für Reisen innerhalb und außerhalb der EWU
Die Ein- und Ausfuhr von Euro innerhalb Länder der EWU ist unbeschränkt möglich.
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem anderen Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU gilt eine deklarationsfreie Obergrenze von 10.000 Euro.
Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel über einem Gegenwert von 10.000 Euro müssen den zuständigen Zollbehörden mündlich angegeben werden.
Bei Versäumnis der Deklaration begeht man eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro bestraft werden kann.
Als Barmittel gelten: Bargeld, das bedeutet Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind, aber auch Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, welche ein gültiges Zahlungsmittel ist, sowie Sparbriefe, Schecks, Sparbücher, Reiseschecks, Aktien etc.
Auch elektronisches Geld sowie Edelmetalle und Edelsteine zählen zu Barmitteln und müssen bei der Deklaration berücksichtigt werden.
Grundwissen Europa
Europa ist nicht gleich Europa. Während die Ländergrenzen Europas klar geografisch definiert sind, ist die Zugehörigkeit der Mitgliedsstaaten zu den beiden europäischen Staatenbündnissen EU und EWWU vertraglich geregelt und kann sich jederzeit – je nach politischer und wirtschaftlicher Entwicklung – ändern.
Geografisches Europa
Das geografische Europa erstreckt sich über das westliche Fünftel der eurasischen Landmasse und umfasst derzeit 46 souveräne Staaten, welche ganz oder teilweise in Europa liegen.
Insgesamt hat Europa eine Fläche von etwa 10,5 Millionen Quadratkilometern und ist damit nach Australien der zweitkleinste Kontinent. Ca. 700 Millionen Einwohner bevölkern den Kontinent Europa.
Die Europäische Union (EU)
Die Europäische Union EU ist ein Wirtschaftsverbund von derzeit 28 Mitgliedsstaaten (Stand 2019). In der EU sind insgesamt ungefähr eine halbe Milliarde Einwohner beheimatet. Die EU stellt den weltweit größten gemeinsamen Wirtschaftsraum dar.
Im Jahre 1992 war die „Geburtsstunde“ der Europäischen Union. Die EU sieht sich nicht nur als Wirtschaftsunion, sondern als ein politischer Zusammenschluss.
Der Euro (€) gilt momentan nur in 19 der 28 EU-Länder als offizielle Währung.
Die Europäische Wirtschafts-und Währungsunion (EWWU)
Im Rahmen der Europäischen Union wurde 1999 ein Wirtschaftsbündnis, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) – inoffiziell und gebräuchlich auch Europäische Währungsunion (EWU) genannt, gegründet.
Innerhalb der EWU gilt die von den Gründungsmitgliedstaaten, sowie den nachträglich beigetretenen EU-Staaten, errichtete Währung – der Euro.
Mit dem erklärten Ziel einer gesamtwirtschaftlichen europäischen Kooperation wurde der im Jahre 1999 nur als Buchgeld eingeführte Euro im Jahr 2002 auch offiziell als Bargeld etabliert – ein Meilenstein in der Geschichte der EU.
Mitglieder der EWWU sind formal alle 28 EU-Länder. Im engeren Sinn wird der Begriff aber oftmals auf die neunzehn Mitgliedstaaten beschränkt, welche den Euro als Währung eingeführt haben.
So spricht man im Zusammenhang mit den 19 Staaten, welche den Euro besitzen auch von der Eurozone oder EWU.
Zusätzlich gibt es Staaten, die nicht der Eurozone angehören, welche die Möglichkeit erhielten, den Euro einzuführen. So gilt der Euro heutzutage als gesetzliches Zahlungsmittel auch in Andorra, San Marino, dem Vatikanstaat sowie dem Kosovo.
Übersicht der Euro-Staaten
Derzeit verfügen 19 Mitgliedsstaaten der EU über den Euro als amtliche Währung und somit als offizielles Zahlungsmittel:
Die Eurozone innerhalb der EU:
- Belgien
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Luxemburg
- Lettland
- Litauen
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Republik Zypern
Euroländer außerhalb der EU:
Einige europäische Mikrostaaten, welche keine offiziellen Mitgliedsstaaten der EU sind, aber die Währungsvereinbarungen mit der EU unterzeichnet haben, dürfen ebenfalls den Euro als offizielle Währung verwenden.
Die Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan nutzen ebenfalls den Euro als Währung. Diese Staaten bilden zusammen mit Spanien, Frankreich bzw. Italien eine Währungsunion und sind diesen Ländern in die Europäische Währungsunion gefolgt
Auch in Montenegro und im Kosovo ist der Euro das Zahlungsmittel. Diese zwei Staaten verfügen allerdings nicht über die Rechtsgrundlage, eigene Münzen zu prägen.
Akzeptanz des Euro außerhalb der EWU
Der Euro als eine der stärksten Devisen weltweit wird auch teilweise im nichteuropäischen Ausland gerne angenommen – mehr oder weniger offiziell. Dies ist allerdings – wenn auch die bequemere – oft die teurere Lösung:
In den Grenzgebieten zum Euroraum, z. B. in Dänemark, Polen, der Schweiz etc. wird der Euro in der Regel offiziell als Zahlungsmittel akzeptiert. So sind in vielen Fällen bei grenznahen Händlern die Preise doppelt – also in der jeweiligen Landeswährung sowie in Euro – ausgeschildert.
Wer sich die Mühe macht, die in Euro ausgeschilderten Preise in Landeswährung umzurechnen, wird schnell feststellen, dass der Umrechnungskurs sehr ungünstig veranschlagt ist. Die Mühe des Währungswechsels lohnt sich im Regelfall immer.
Wichtig: Wer im Ausland in Euro bezahlt, bekommt immer Rückgeld in der jeweiligen Landeswährung!
Auch in einigen ferneren Reiseländer gilt der Euro durchaus als attraktives aber inoffizielles Zahlungsmittel. Aber auch bei Privatkäufen sollte man immer den aktuellen Tageskurs im Hinterkopf haben, die Bezahlung in Landeswährung ist in vielen Fällen deutlich günstiger.
Trinkgelder werden in vielen Reiseländern gerne in Euro angenommen. Bei der Gabe von Trinkgeld kann der Kunde selbst die Höhe bestimmen und kann – unabhängig vom Wechselkurs – mitgebrachtes „Kleingeld“ loswerden.
Bargeld abheben innerhalb Europas
Bei vielen Nicht-Euro-Staaten haben wir über das sogenannte Auslandseinsatzentgelt für den Währungswechsel berichtet. Obwohl dieser beim Abheben von Euro wegfällt, entstehen in den meisten Fällen beim Gang zum Geldautomaten trotzdem lästige Gebühren, die nur teilweise vermeidbar sind:
Euros abheben mit der Girocard (EC-Karte)
In Deutschland:
Beim Geld abheben innerhalb der Bundesrepublik an einem Bankautomaten der Hausbank, welche die Karte ausgestellt hat, entstehen keine Kosten. Selbiges gilt auch für Banken, welche mit der jeweiligen Hausbank einen Bankenverbund bilden. Wird hingegen ein Bankautomat einer Fremdbank genutzt, entstehen Gebühren für die Nutzung bankfremder Automaten. Die Gebühren werden von den Unternehmen festgelegt. In der Regel wird eine Pauschalgebühr von 2 bis 10 Euro veranschlagt.
Die Privatbanken haben sich derzeit auf eine Pauschale von 1,95 Euro festgelegt. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken und den Sparkassen beträgt die Gebührenpauschale 5 Euro oder mehr.
Viele große Geldinstitute erlauben aber auch Kunden anderer Banken außerhalb der Bankverbünde die gebührenfreie Abhebung von Bargeld. Beispiele sind Commerzbank, Deutsche Bank, Postbank und HypoVereinsbank.
Die anfallenden Gebühren müssen inzwischen direkt bei der Abhebung am Automaten angezeigt werden.
Eurozone außerhalb der BRD
Auch im europäischen Ausland sind Bargeldverfügungen mit der Girocard (EC-Karte) ebenfalls gebührenpflichtig. Anstelle der Auslandseinsatzgebühr bei der Abhebung fremder Landeswährung entstehen bei der Verfügung von Euro sogenannte Transaktionsgebühren für den Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung ausländischer Banken.
Die Transaktionsgebühren werden ebenfalls als Pauschale abgerechnet und betragen bis zu 10 Euro pro Abhebung – unabhängig von der Höhe der verfügten Summe.
TIPP: Wer sich vor Reiseantritt erkundigt, ob die Hausbank im jeweiligen Land Partnerunternehmen hat, an deren Automaten gebührenfreies Abheben möglich ist, kann während der Reise viel Geld sparen.
Innerhalb der Eurozone werden sowohl Karten mit dem Maestro- oder Cirrus-Logo, aber auch V-Pay Karten angenommen. Letztere sind außerhalb der
Eurozone – bis auf wenige Ausnahmen – nutzlos.
Bargeldbezug per Kreditkarte
Die größten Kreditkartenanbieter Visa und Mastercard verfügen nicht nur innerhalb der Eurozone, sondern weltweit über eine hohe Akzeptanz. In allen Ländern der EWWU werden diese Kartenformate flächendeckend akzeptiert.
Bei allen klassischen Kreditkarten entstehen aber – sowohl in Inland, als auch in anderen Ländern der Eurozone – bei der Nutzung bankfremder Automaten Transaktionsgebühren.
Im Gegensatz zur Girocard (EC-Karte) wird die Gebühr bei der Kreditkartennutzung nicht als Pauschale berechnet, sondern prozentual aus dem verfügten Betrag.
Je nach Kreditkartenanbieter beträgt die Gebühr zwischen 1 und 4 % der Auszahlungssumme.
Vorsicht: Einige Kreditkartenanbieter erheben eine Mindestgebühr. Diese kann – auch bei der Abhebung kleiner Summen – 4 bis 6 Euro pauschal betragen.
Kostenlose Reisekreditkarten
Das „Schlupfloch“ aus dem Gebührendschungel sind kostenlose Reisekreditkarten. Nicht nur im Inland oder der Eurozone, sondern weltweit kann man mithilfe dieser Kreditkarten nicht nur die Währung Europas gebührenfrei an allen Geldautomaten, die Kreditkarten akzeptieren, Euro abheben.
Kostenlose Reisekreditkarten sind bei einigen Onlinebanken und Direktanbieter verfügbar. Sie können schnell und unkompliziert online beantragt werden. Auch die Antragstellung und Auftragsbearbeitung ist kostenfrei, es entstehen keine Jahresgebühren.
Außerdem umfassen viele Kartenverträge der Anbieter von Reisekreditkarten zusätzliche Leistungen, wie z. B. Rabattprogramme oder ein ebenfalls kostenloses Girokonto.
Nicht nur als Kreditkarte für die Reise, sondern auch im Alltag eignen sich diese Karten zum kostenlosen Abheben von Euro für den täglichen Gebrauch, denn auch an allen inländischen Bankautomaten ist kostenloses Geldabheben möglich, man muss nicht darauf achten, ob es sich um einen Geldautomaten der heimischen Bank handelt.
Bargeldlose Bezahlung innerhalb der EWU
In allen Ländern, welche den Euro als Währung besitzen, ist die bargeldlose Bezahlung per Geldkarte fast flächendeckend gegeben. Sowohl mit der Girocard (EC-Karte) als auch mit allen gängigen Kreditkarten ist es innerhalb der EWWU möglich, Rechnungen bequem und einfach bargeldlos zu begleichen.
Seit Januar 2018 dürfen innerhalb der Eurozone keinerlei Transaktionsgebühren mehr für bargeldlose Kartenzahlungen erhoben werden.
Das „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie”, welches der Bundestag in der Sitzung im. Juni 2017 beschlossen hat, wurde ein Jahr später durch den Europarat umgesetzt. Es sieht vor, dass Händler und Banken keine Gebühren für die bargeldlose Bezahlung per EC-Karte oder Kreditkarte berechnen dürfen.
Auch kostendeckende Aufschläge dürfen seit der Verabschiedung dieses Gesetztes nicht mehr vom Kunden eingefordert werden
Dieses Gesetz gilt unabhängig davon, ob es sich um eine bargeldlose Zahlung im Hotel der um eine Internettransaktion, wie z. B. die Bezahlung einer Reise handelt.
Auch in Island, Liechtenstein und Norwegen kann man seit Einführung des Gesetzes im Jahre 2018 gebührenfrei bargeldlos bezahlen.
Vorsicht: Die EWU-weite gesetzliche Gebührenbefreiung bei der Kartenzahlung gilt für Girocards und für die weitverbreiteten Kreditkarten wie Mastercard oder Visa. Kunden ausländischer Kreditkartenanbieter, wie z. B. American Express oder Diners Club, müssen weiterhin auch innerhalb der Eurozone mit Transaktionsgebühre rechnen. Auch Firmenkonten (Corporate Cards) sind von dem Gesetz ausgenommen.
Fazit: Durch die neue Gesetzgebung ist es innerhalb der EU – im Gegensatz zu Reisen außerhalb Europas – nicht nur bequemer und sicherer, sondern auch günstiger, bargeldlos zu bezahlen. Auf diese Weise erspart man die anfallenden Gebühren beim Abheben von Bargeld am Automaten.
Trotzdem empfiehlt es sich auch auf Reisen innerhalb der Grenzen Europas, sich nicht überall auf die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung zu verlassen und die Reisekasse auch mit Bargeld auszurüsten.
Überweisungen und Onlineshopping innerhalb der EWU/EU
Das europaweite Gesetz, welches Transaktionsgebühren seitens der Banken bei der bargeldlosen Zahlung verbietet, erstreckt sich auch auf:
- Lastschriften in Euro innerhalb der Grenzen der EU
- Online-Kartenzahlung innerhalb der EU
- Überweisungen zwischen Bankkonten in verschiedenen EU-Ländern
- Auch für Sofortüberweisungen dürfen seit dem 13. Januar 2018 keine Gebühren mehr erhoben werden
In allen Fällen ist es unerheblich, ob die Zahlungen von einem Verbraucher oder einem Unternehmer an einen Verbraucher oder Unternehmer erfolgen. Diese Regelung gilt ausnahmslos.
Interessant in diesem Zusammenhang sind Transaktionen, welche mit denjenigen Staaten stattfinden, welche Mitgliedsstaaten der EU sind, aber nicht den Euro als Währung besitzen. Auch hier gibt es durch das neue Gesetz Erleichterungen bei der Gebührenzahlung:
- Länderübergreifenden Zahlung in Euro innerhalb der EU aber außerhalb der EWU werden zu den gleichen Preisen wie inländische Zahlungen in der im Empfängerland geltenden amtlichen Währung abgewickelt.
- Die Bank darf nicht mehr Gebühren berechnen als für eine gleichwertige nationale Transaktion in Euro. Diese Regelung gilt für die Banken in EU-Ländern außerhalb der Eurozone.
- Das bedeutet, dass grenzüberschreitende Euro-Zahlungen per Überweisung oder per Karte im Internet – innerhalb der gesamten EU – sehr niedrige oder gar keine Gebühren verursachen.
Der Sonderfall PayPal:
Die gebührenfreie Nutzung von PayPal würde theoretisch in die 2018 verabschiedete Richtlinie zur Gebührenbefreiung passen. Dennoch sind Aufschläge für die Nutzung dieses Anbieters offiziell weiterhin zulässig, denn die Koalitionsfraktionen haben entschieden, dass diese Richtlinie nicht auf 3-Parteien-Systeme und PayPal ausgeweitet werden solle.
Die gute Nachricht: Der Konzern PayPal änderte noch im Januar 2018 seine AGB. Seither ist es Händlern seitens PayPal verboten, für die Nutzung von PayPal Gebühren zu erheben, eine Missachtung hat die Sperrung des PayPal-Kontos des Händlers zur Folge.
Sicherheit im Umgang mit dem Euro
Im internationalen Vergleich gelten europäische Reiseländer als sicher. Die Kriminalitätsrate ist deutlich geringer als der weltweite Schnitt. Trotzdem sollte dieser Fakt kein Freibrief für Leichtsinn im Umgang mit Geld und Geldkarten während einer Europareise sein. Zu beachten ist u. a.:
Kartensicherheit: Auch an vermeintlich sicheren Orten sollte man aus Prinzip die PIN und die Karte nicht zusammen aufzubewahren und beim Geldabheben am Geldautomaten die PIN verdeckt eingeben. Bargeld und Geldkarten verstaut man auch innerhalb Europas am sichersten in einer Hüfttasche, einem Brustbeutel oder einem Geldgürtel. Nicht akut benötigtes Bargeld sind am sichersten im Hotelsafe oder in der Unterkunft des Vertrauens aufbewahrt.
Sperrnotruf: Kommt es trotz Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen zu Verlust oder Diebstahl einer Geldkarte, muss diese unmittelbar gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern. Dies geschieht durch einen speziell eingerichteten internationalen Sperrnotruf. Voraussetzung für schnelles Handeln ist, diese Nummer (+49 116 116) entweder im Gedächtnis abzuspeichern, oder versteckt notiert immer bei sich zu führen.
Skimming: Überall in Europa werden vermehrt Fälle von Skimming registriert. Bei dieser Betrugsmethode wird die Geldkarte durch geschickte Manipulationen an Geldautomaten oder Lesegeräten ausgespäht. Die Kriminellen verschaffen sich dadurch Zugriff auf die Daten der Karte und können diese zu ihren Zwecken missbrauchen. Vor dem Eingeben der Karte sollte man auf Hinweise von Manipulationen am Kartenschlitz achten, diese ggf. dem Personal melden und im Zweifelsfall einen anderen Automaten aufsuchen. Sicherer ist die Nutzung von Geldautomaten innerhalb der Banken, da diese zuverlässig gewartet werden, das Schalterpersonal regelmäßig anwesend ist und sie kameraüberwacht sind.
Geschichtliches und Wissenswertes zum Euro
Die Einführung des Euro gilt als größte Bargeldumstellung der Geschichte.
Schon seit den 1960er Jahren war die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ein definiertes politisches Ziel vieler Länder Europas. Die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie eine gemeinsame Währungspolitik inklusive einer gemeinsamen Währung war die Vision. Es mussten allerdings viele politische und wirtschaftliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, z. B. zeitweise Meinungsverschiedenheiten über wirtschaftliche Prioritäten, aber auch Turbulenzen an den internationalen Märkten bremsten die Euphorie.
Im Jahre 1992 fand der nächste bahnbrechende Schritt auf dem Weg zum Euro statt. Der neue Vertrag über die Europäische Union, welcher die zur Durchsetzung der Währungsunion erforderlichen Schritte enthielt, wurde am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht vereinbart.
Nach jahrelanger Vorbereitung wurde der Euro am 1. Januar 1999 endgültig Wirklichkeit: Zuerst war der Euro eine „unsichtbare“ Währung, die nur als Buchgeld und für elektronische Zahlungen verwendet wurde.
Am 1. Januar 2002 wurden offiziell Euroscheine- und Münzen eingeführt – in damals 12 EU-Ländern.
Der Euro ersetzte die bis dahin geltende Deutsche Mark DM und wurde im Verhältnis: 1 Euro = 1,95583 DM eingetauscht.
Inzwischen verfügen 19 Staaten über den Euro als Währung Europas. Weitere Länder stehen in Verhandlung, ebenfalls den Euro einzuführen.
Der Euro ist eine der wichtigsten Währungen weltweit. Er fördert Handel, Wettbewerb und Preistransparenz. Seit Einführung des Euros liegt die Inflationsrate deutlich niedriger als in den Jahrzehnten zuvor.
Die offizielle Bezeichnung „Euro“ wurde im Jahre 1985 auf einer Zusammenkunft des Europäischen Rates in Spanien im Rahmen der Vorbereitungen für die einheitliche Währung vereinbart.
Das Eurosymbol „€“ ist inspiriert vom griechischen Buchstaben Epsilon (Є) – und soll eine Assoziation zur „Wiege“ der europäischen Zivilisation darstellen.
Zusätzlich steht das Symbol auch für den ersten Buchstaben des Wortes „Europa“ im lateinischen Alphabet. Die beiden parallel durch das Symbol verlaufenden Linien stehen für Stabilität.